Rahmenbedingungen
Voraussetzungen
- im therapeutischen Kontext
Eine wichtige Voraussetzung ist Ihr Wille, etwas zu verändern. Dazu kommt Ihre Bereitschaft, sich vertrauensvoll auf eine Reise in Ihre eigene Welt einzulassen, dabei wahrzunehmen, zu erkennen, was ist und was sein kann. Sehr gerne begleite ich Sie dabei.
- für die Mediation
Die Teilnahme an einer Mediation ist für die Konfliktparteien ausnahmslos freiwillig! Die Konfliktparteien sind willens, die vereinbarten Rahmenbedingungen einzuhalten und den Mediationsvertrag zu unterfertigen. Die Konfliktparteien sind bereit, einen individuellen, außergerichtlichen, zumeist zeit- und kostensparenden langanhaltenden Konsens zu erzielen.
Erstgespräch
- im therapeutischen Kontext
Sind Sie neugierig geworden, so freue ich mich, Sie kennenzulernen. Unser Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Gerne können Sie telefonisch oder über email einen Termin vereinbaren. Wir nehmen uns bis zu 50 Minuten Zeit Ihre Anliegen zu besprechen und loten dessen möglichen Lösungen aus. All diese Informationen sollen eine Entscheidung über einen Beginn erleichtern.
- für die Mediation
Sehr gerne lerne ich alle beteiligten Konfliktparteien in einem ersten Treffen kennen. Bitte vereinbaren Sie dazu in Absprache mit der beteiligten Konfliktpartei telefonisch oder über email einen Termin und teilen Sie mir mit, ob Sie eine Co-Mediatorin oder einen Co-Mediator wünschen. Im Erstgespräch klären wir grundlegende Themen und erstellen den Mediationsvertrag.
- in der Mobbingberatung
Bereits in einem ersten Gespräch können Sie wertvolle Informationen zum Sachverhalt erfahren. Somit ist bereits dieses Gespräch kostenpflichtig.
Setting
Je nach Anliegen biete ich Ihnen Einzel-, Paar- oder Gruppensettings an. Die jeweilige Einheit richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen.
Einzelne Person: Einzelstunde mit 50 Minuten oder eine Doppelstunde mit 100 Minuten.
Paar: Doppelstunde mit 100 Minuten
Gruppen: nach Vereinbarung
Stillschweigen
Alle Gespräche und ggf. kreativen Werke unterliegen dem Stillschweigen. Ohne Ihre Zustimmung erfolgt kein Informationsaustausch mit anderen Personen, wie Angehörigen, Ärztinnen bzw. Ärzten, und/oder Therapeutinnen bzw. Therapeuten.
Gemäß § 18 ZivMediatG unterliegen eingetragene Mediator*Innen der Verschwiegenheitspflicht.
Kosten
Einzelperson: 50-minütige Einheit € 90,--
Paar: 100-minütige Einheit € 150,-
Gruppe: nach vorheriger Vereinbarung
Sozialtarif nach Verfügbarkeit.